Liebe Mitglieder, 

wir möchten euch über die Änderungen in unserer Beitragsordnung informieren die ab 11/24 in Kraft treten wird. Ziel dieser Anpassung ist es, den Verein zukunftsfähig aufzustellen und weiterhin ein breites Angebot für alle Altersgruppen bieten zu können.

Die neuen Beitragssätze wurden so gestaltet, dass wir die Qualität unserer Angebote sichern und die Vereinsstruktur pflegen können. Uns ist bewusst dass dies eine  Veränderung darstellt und bedanken uns für eure Unterstützung und Euer Verständnis.

Genaue Informationen zu den neuen Beiträgen findet Ihr auf unserer Webseite im rechten Block unter Downloads sowie u.s. im Text. Wir werden mit der Zeit diese auch in den Turnhallen aushängen. 

Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand des Turnerbundes Bad Krozingen und Geschäftsstelle

 

 

Homepage: www.turnerbund-bk.de

Kontakt:

Geschäftsstelle Bianca Reinbold, info@turnerbund-bk.de,
Telefon: 01776881009, telefonische Erreichbarkeit am Montag 14:00 - 16:00 Uhr, samstags 13:00 - 15:00 Uhr
 
Mitgliederverwaltung:    e-mail: mitglieder@turnerbund-bk.de

Beiträge des Turnerbundes Bad Krozingen 1906 e.V.

 

Jahresbeitrag

Sockelbeitrag für ALLE*

50,- €

Familienbeitrag*

70,- €

Zusatzbeitrag Karate pro Person

70,- €

Zusatzbeitrag Schwimmen pro Person

100,- €

Zusatzbeitrag Volleyball pro Person

70,- €

Zusatzbeitrag Leichtathletik pro Person

50,- €

Zusatzbeitrag Turnen pro Person

50,- €

Zusatzbeitrag Badminton pro Person

                          50.- €

Zusatzbeitrag Ballett
weiterer Zusatzbeitrag zu erfragen bei der Leiterin Frau Almut Speer 
almuth.speer@gmail.com

70,- €

Beispiel 1: Einzelmitgliedschaft
* 50,- € + 70,- € (Zusatz für 1 Abteilung, hier z.B. Volleyball)

Beispiel 2: Familienmitgliedschaft
 z.B. 2 Personen ( 1 Erw. mit Kind oder 2 Geschwister ) sind in der Volleyballabteilung aktiv
*70.- € + 140.- € (2x Zusatzbeitrag VB)= 210.- €/ Jahr

 

120,- €

 

210,- €


Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Austrittserklärung ist schriftlich an die Mitgliederverwaltung zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss seines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zulässig.

Stand 11/24